Der Anwaltverein Bielefeld e. V. betreibt seit dem 01.05.2000 einen Anwaltsnotdienst in Strafsachen, um die Beratung der Bürgerinnen und Bürger in unaufschiebbaren Angelegenheiten auf strafrechtlichem Gebiet auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten sicherzustellen.
In Zusammenarbeit mit den hiesigen Gerichten, der Staatsanwaltschaft, den Justizvollzugsanstalten und der Polizei wirbt der Anwaltnotdienst mit Plakaten in sechs verschiedenen Sprachen für seine Tätigkeit. Zudem halten die genannten Behörden in Rot gehaltene Post- und Visitenkarten bereit, mit denen der rechtsuchende Bürger über die Tätigkeit des Notdienstes informiert wird. In den regionalen Tageszeitungen ist der Anwaltnotdienst unter der Rubrik "Notdienst" vermerkt.
Der Wirkungsbereich des Notdienstes umfasst das gesamte Einzugsgebiet des Anwaltvereins Bielefeld e. V., zu dem die Amtsgerichtsbezirke Bielefeld und Halle gehören.
Der Notdienst steht den Bürgerinnen und Bürgern in der Zeit von Montag bis Donnerstag täglich von 18:00 bis 08:00 Uhr, sowie Freitag ab 13:00 Uhr durchgehend bis Montag 08:00 Uhr und an den gesetzlichen Feiertagen unter der zentralen Rufnummer 0521 1368586 rund um die Uhr zur Verfügung.
Die Tätigkeit der Notdienstanwälte erstreckt sich lediglich auf den Notfall. Der Rechtssuchende hat also die Wahl, die Angelegenheit entweder von dem/ der Notdienstanwalt/ -anwältin oder von einem/ einer anderen Anwalt/ Anwältin seines Vertrauens fortführen zu lassen.
Dr. Christoph Meyer-Rahe, Vorsitzender